1. Auftragserteilung: Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen an. Bestellungen sind für den Kunden / den Mieter verbindlich. Eine Lieferung oder Abholung gilt als Bestätigung, sofern keine Auftragsbestätigung ausgestellt wurde, sonst gilt diese.
2. Preise: Soweit nicht Vertraglich anders vereinbart finden die am Tag der Lieferung gültigen Preise Geltung. Zusätzliche Technik und Dienstleistungen werden nach aktuellen Preisen in Rechnung gestellt. Es gelten die im bei der Angebotserstellung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Alle Mietpreise beziehen sich immer auf einen Produktionstag und maximalen Mietzeitraum, wenn nicht anders Vertraglich vereinbart von 36 Stunden ab Lieferung oder Abholung.
3. Die Mietgegenstände: Alles Material (einschließlich Zubehör) wird von uns in einem Einwandfreien und Geprüften Zustand vermietet und zum vereinbarten Zeitpunkt auch in Selbigen Einwandfreien Zustand zurückerwartet. Für Schäden an den Geräten haftet der Kunde / Mieter (siehe auch Punkt 8). Die Geräte und Kabel dürfen nur in geschlossenen Räumen verwendet werden. Möchte der Kunde / Mieter die Geräte im Freien verwenden bedarf dies unsere ausdrückliche Genehmigung. Der Kunde / Mieter verwendet das Material auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Haftung des Kunden endet erst mit der Vollständigen Kontrolle der Mietgegenstände. Wir behalten uns vor dem Kunden bis zu 10 Tage nach Rückgabe einen verdeckten Schaden anzuzeigen. Damit entbindet ein nicht sofort bemerkter Verlust oder Schaden den Mieter nicht von der Haftung.
4. Mobiler Betrieb: Der Kunde / Mieter schafft die Voraussetzungen zum Betrieb der ausgeliehenen Geräte und haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse, insbesondere bei der Verwendung von Stromaggregaten. Dies gilt auch für Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität der verwendeten Bühnenaufbauten. Der Mietpreis wird auch fällig sollten diese Voraussetzungen nicht bestehen. Der Kunde / Mieter haftet für die Sicherheit während der Veranstaltung und hat für eine Beaufsichtigung oder Diebstahlsicherung der gemieteten Gegenstände zu sorgen. Dies gilt insbesondere für durch Gewalteinwirkung seitens der Besucher entstandene Schäden, Vandalismus und Diebstahl.
5. Versammlungsstättenverordnung: Nach der Versammlungsstättenverordnung muss bei einer Szenenfläche von mehr als 50 m2 beim Auf- und Abbau technischer Einrichtungen, bei wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen zumindest eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (bzw. Verantwortliche für Veranstaltungstechnik) anwesend sein. Auf Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m2 eine Person mit höherer Qualifikation. Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Aufgaben eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik nicht übernehmen. Der Kunde / Mieter hat für die Anwesenheit einer entsprechend qualifizierten Person zu sorgen oder uns explizit damit zu beauftragen.
6. Transport und Dienstleistungen: Wir Transportieren das Equipment und bauen es sowohl auf als auch ab, wenn die entsprechende Dienstleistung dazu im Vorfeld gebucht wurde. Hierbei wird Fahrzeit als Arbeitszeit berechnet. Zusätzliche Anfahrten und Abfahrten werden zum Fahrtkostenaufwand von 0,65€ netto pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Zusätzliche Arbeitszeit die über den vereinbarten Angebotsumfang hinaus geht, wird mit 36€ Netto pro Stunden und 54€ netto pro Stunde für Techniker berechnet.
7. Rückgabe: Die Rückgabe muss zum Vereinbarten Zeitpunkt erfolgen andernfalls ist die volle Tagesmiete für das gemietete Material zu entrichten. Soweit keine andere abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, werden nicht fristgerecht zurück gebrachte oder durch uns abgeholte Mietgegenstände die ersten 5 Tage nach vertraglich vereinbartem Rückgabetermin zum vollen Tagesmietpreis je Kalendertag nachberechnet. Danach werden die Artikel zum aktuellen Neupreis in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den 1 / 2 zuvor berechneten Miettagen. Ab diesem Tag wird von einem Diebstahl der Mietgegenstände ausgegangen.
8. Verpflegung: Die Verpflegung unserer Techniker vor Ort (ab Aufbaubeginn Brötchen & Getränke, inkl. 1 warmen Mahlzeit/ Tag) wird vom Veranstalter übernommen, ansonsten fällt eine Verpflegungspauschale von 42,00€ pro Techniker/ Tag an.
9. Mängel / Beanstandungen/ Ausfall: Technische Ausfälle liegen im Bereich des Möglichen und sind kein Grund der Mietpreisminderung. Ebenso sind weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall oder die Nicht-Verfügbarkeit der Mietgeräte bedingt sein können, ausgeschlossen. Im Falle einer unvorhersehbaren Nicht-Verfügbarkeit eines gebuchten Artikels werden wir den Kunden / Mieter unverzüglich informieren und bereits angezahlte Gebühren vollständig rückerstatten. Mängel oder Beanstandungen sind uns unverzüglich, d.h. bei erstmaligem Auftreten während der Veranstaltung, mitzuteilen. Mängel oder Beanstandungen zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. zur Rückgabe) können nicht als solche anerkannt werden.
10. Schäden/ fehlende Mietgegenstände/ Reinigung: Der Kunde / Mieter haftet für sämtliche Beschädigungen an den gemieteten Geräten (z.B. Zerstörung, Bruch, Kratzer etc.). Maßgeblich ist im Schadensfall der aktuelle Neuwert des Mietgegenstands. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Neuwert der Geräte, so wird der marktübliche Neuwert ermittelt und in Rechnung gestellt. Für Sach- oder Personenschäden, die durch den Einsatz der Geräte verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Nicht zurückgebrachte Geräte und Zubehör werden zum Neuwert in Rechnung gestellt (siehe hierzu Punkt 7.). Ebenso können etwaige Ausfallkosten bis zur Wiederbeschaffung der Geräte berechnet werden. Für verunreinigte Geräte werden die Kosten der Reinigung zum Stundensatz von 40,00 EUR netto berechnet. Bei optischen Schäden (z.B. Kratzer in Lautsprechergehäusen) werden die Kosten der Aufbereitung / Lackierung berechnet. Hiervon explizit ausgeschlossen sind in gewöhnlichen Maße verunreinigte Kabel, Kleberückstände sind keine gewöhnlichen Verunreinigungen und werden ebenfalls berechnet.
11. Gebühren: Der Kunde / Mieter ist für alle Anfallenden Gebühren die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind verantwortlich.
12. Fremdgeräte: Der Kunde / Mieter sichert zu keine Fremdgeräte an oder mit unseren Mietgegenständen zu verwenden, sollte dies gewünscht sein Bedarf dies unserer ausdrücklichen Zustimmung.
13. Werberecht: Wir behalten uns soweit nicht Vertraglich anders vereinbart das Recht vor, firmeneigene Werbung auf dem Veranstaltungsgelände zu Platzieren und eigene Fotos der Veranstaltung auf unserer Website oder sonstigen Kanälen zu Präsentieren.
14. Kaution und Anzahlung: Wir behalten uns vor eine Kaution für die Mietgegenstände zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Mietgegenständen. Für Leistungen, für welche wir in Vorleistung gehen, behalten wir uns vor eine Anzahlung gegen Rabatt in der Schlussrechnung zu verlangen.
15. Stornierung durch den Kunden / Mieter: Im Falle einer Stornierung des Auftrages oder Einzelner Artikel behalten wir uns vor: Bei Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 25% der Gesamtsumme, bei Stornierung 10 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 60% der Gesamtsumme, Stornierung 3 Tage vor Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme und weniger als 24h vor Leistungsbeginn 100% der Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Die Stornierung bedarf immer der Schriftform, maßgeblich ist das Eingangsdatum der Stornierung bei uns.
16. Rechnungsstellung: Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen in digitaler Form erhält. Die digitale Rechnungsstellung erfolgt über E-Mail im PDF-Format.
17. Bei Verstoß gegen die AGB´s behält sich Colormix Veranstaltungstechnik vor mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück zu treten und alle entstandenen Kosten in Rechnung zu Stellen.
18. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, Angebots oder AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der Übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
AGB Colormix Veranstaltungstechnik – Benjamin Kleinle
Adalbert-Stifter-Straße 9, 89415 Lauingen, +49 162 8631 660
Kleingewerbe nach §19 UstG